Was wir noch bieten

Nicht alle Arbeitsbereiche der Geophysik können hier vorgestellt werden. Eine spezielle Anwendung soll aber nicht verschwiegen werden:

Kriminalistik/Forensik

Immer öfter werden geophysikalische Dienstleistungen von Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaften benötigt. Nach einem gemeinsam mit Kollegen abgehaltenen Seminar beim BKA in Wiesbaden haben wir sowohl für die Berliner Umweltkripo als auch in bisher drei Fällen für die Mordkommissionen des Landeskriminalamtes gearbeitet. Eingesetzt wurden Georadar, Geomagnetik und Elektromagnetik.

Dabei ging es um:

  • Suche nach Fässern unter einem Kinderspielplatz
  • Suche nach Hohlräumen/Grabestellen unter Betonsohlen in Kellern und Garagen und unter Terrassen
  • Suche nach Hohlräumen hinter Mauerwerk
  • Suche nach Metallobjekten unter Terrassen

Georadar-Messung zur Lokalisierung von Hohlräumen hinter einer gemauerten Wand

Hinter den Begriffen "Hohlräume" und "Metallobjekte" verbirgt sich die Suche nach Mordopfern bzw. Tatwaffen. In zwei Fällen konnten wir Entwarnung geben, es gab keine Hinweise auf ungewöhnliche Strukturen. In einem Fall (Betonestrich in Altbaukeller) wurden in einem Testloch Hühnerknochen gefunden, ein Handwerker hatte hier wohl die Reste seiner Mittagsmahlzeit entsorgt. In allen Fällen wurden zeit- und kostenintensive Stemm- und Aufbrucharbeiten und nachfolgende Reparaturen vermieden bzw. minimiert.

Schatzsuche

Der Markt für Metalldetektoren boomt: Privatleute versuchen zusehends, auf ihren eigenen Grundstücken, in Wäldern oder an Stränden nach vermeintlich vorhandenen vergrabenen Schätzen zu forschen. Nicht immer geht es dabei um das direkte Auffinden von Objekten. Meist sind diese in einem Behälter zusätzlich gegen Witterungseinflüsse gesichert. Auch hier können geophysikalische Dienstleistungen unter Umständen weiterhelfen. In Frage kommen hier z.B. die Geomagnetik, Elektromagnetik und bei größeren Strukturen auch das Georadar. Ihre Anfrage wird selbstverständlich diskret behandelt. Allerdings weisen wir darauf hin, daß Schürfe und Grabungen üblicherweise bei den zuständigen Landesdenkmalämtern genehmigt werden müssen.

 

(c) BfG Lorenz 2002 Autor: G. Plaumann Letzte Änderung 23.5.2002